Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von UNOWLI
Stand: 22. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform UNOWLI (nachfolgend „Plattform“), erreichbar unter unowli.app, als Progressive Web App, als App für iOS und Android sowie über die Schnittstellen, Kalender-Feeds und Messenger-Zugänge des Betreibers.
- Die Plattform dient der Entdeckung und Darstellung von Veranstaltungen, Locations und kulturellen Angeboten im urbanen Raum.
- Betreiber der Plattform ist Philipp Alt, nomie.systems (Einzelunternehmen), Güntherstraße 31, 60528 Frankfurt am Main, E‑Mail: info@unowli.app (nachfolgend „Betreiber“).
- Für Veranstaltungsorte und Veranstalter gilt ergänzend § 9, für entgeltliche Leistungen § 10, für den Datenzugang von Partnern § 12. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- UNOWLI stellt Informationen zu Veranstaltungen und Locations bereit. Die Plattform ist ein Informationsdienst und kein Veranstalter.
- Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Event- und Location-Daten. Sie stammen überwiegend aus öffentlichen Ankündigungen Dritter.
- Buchungen, Ticketkäufe oder Reservierungen erfolgen ausschließlich über die jeweiligen Veranstalter oder Drittanbieter. UNOWLI ist hierbei nicht Vertragspartner.
- Die Plattform bietet einen KI-gestützten Begleiter („Frag unowli“) zur Event-Suche sowie zur Entgegennahme von Meldungen und Anliegen an. Der Nutzer interagiert bei Frag unowli mit einem KI-System und nicht mit einer natürlichen Person (Transparenzhinweis nach Art. 50 Abs. 1 VO (EU) 2024/1689, AI Act). Die Antworten von Frag unowli werden maschinell generiert und basieren auf den in der Datenbank vorhandenen Event-Informationen. KI-Systeme können Fehler machen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-generierten Antworten. Frag unowli stellt keine Beratung dar und ersetzt nicht die eigenständige Prüfung durch den Nutzer.
- Der Betreiber macht Veranstaltungen auch außerhalb der Plattform auffindbar, insbesondere über Suchmaschinen, Kartendienste und KI-Assistenten (durch maschinenlesbare Auszeichnung der Plattformseiten), über die eigenen Kommunikationskanäle und über Partner (§ 12).
- Die Plattform finanziert sich über entgeltliche Leistungen für Veranstalter, Veranstaltungsorte, Partner und sonstige Anbieter (§ 10, § 12) sowie über Provisionen aus Partnerlinks zu Ticketanbietern (§ 11). Für Besucherinnen und Besucher entstehen dadurch keine Kosten.
- Der Betreiber entwickelt die Plattform laufend weiter. Er kann Funktionen ergänzen, ändern oder einstellen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer zumutbar ist, insbesondere aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen. Suche, Darstellung und Merkliste von Veranstaltungen bleiben für Besucherinnen und Besucher kostenfrei (§ 4 Ziffer 1).
§ 3 Nutzerkonto, Registrierung und Mindestalter
- Mindestalter: Die Nutzung der Plattform setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus. Personen unter 16 Jahren dürfen die Plattform nicht nutzen. Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren benötigen für die Registrierung die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Kostenpflichtige Funktionen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 10) und werden Besucherinnen und Besuchern nicht angeboten.
- Bestimmte Funktionen (z. B. geräteübergreifende Merkliste, eigene Event-Einreichungen) erfordern eine Registrierung, wahlweise per E‑Mail (Magic-Link- bzw. OTP-Verfahren) oder mit einem bestehenden Google- oder Apple-Konto.
- Der Nutzer ist verpflichtet, eine gültige E‑Mail-Adresse anzugeben. Weitere Angaben (der Name, in „Dein Profil“) sind optional.
- Der Nutzer ist für die Sicherheit seines Zugangs selbst verantwortlich.
- Der Betreiber behält sich vor, Nutzerkonten bei Verstoß gegen diese AGB zu sperren oder zu löschen.
- Der Nutzer kann sein Konto und alle damit verknüpften Daten jederzeit selbst in der App löschen (Profil-Symbol; am Handy dann „Einstellungen“, am Rechner dann Ihr Name oben im Profilmenü; dann „Konto löschen“).
§ 4 Nutzungsbedingungen
- Die Nutzung der Plattform ist für Besucherinnen und Besucher kostenlos. Für sie bestehen weder Abonnements noch Bezahlschranken oder In-App-Käufe; Suche, Darstellung und Merkliste von Veranstaltungen sind vollständig kostenfrei nutzbar. Der Hinweis auf ein mögliches künftiges Zusatzangebot, den „Frag unowli“ am Tageslimit zeigt, und die dortige Vormerkung sind unverbindlich und kostenlos; sie begründen keinen Vertrag und keine Zahlungspflicht. Ein Entgelt für bisher kostenfreie Funktionen bedarf nach § 8 Ziffer 4 der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.
- Entgeltliche Leistungen bietet der Betreiber ausschließlich Veranstaltern, Veranstaltungsorten, Partnern und sonstigen Anbietern an (§ 10, § 12). Die kostenfreie Listung von Veranstaltungen nach § 9 ist davon unabhängig und setzt keine entgeltliche Leistung voraus.
- Es ist untersagt:
- die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen,
- Inhalte oder Daten der Plattform automatisiert abzurufen (Scraping, Crawling), sofern dies nicht über den Partnerzugang nach § 12 oder sonst ausdrücklich vom Betreiber gestattet ist; Suchmaschinen dürfen die Plattform nach Maßgabe der Datei robots.txt erfassen,
- die Infrastruktur der Plattform mutwillig zu überlasten,
- falsche oder irreführende Angaben zu machen,
- Inhalte oder die Datenbank der Plattform ganz oder in wesentlichen Teilen ohne Zustimmung des Betreibers zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
- Der Betreiber behält sich vor, Nutzer bei Verstoß gegen diese AGB ohne Vorankündigung auszuschließen.
- Die Nutzung des KI-Begleiters „Frag unowli“ ist in ihrer Häufigkeit begrenzt: ohne Anmeldung auf eine geringe Zahl von Fragen je Gerät und Tag (derzeit drei innerhalb von 24 Stunden), für angemeldete Nutzer auf ein Tageskontingent. Der Betreiber kann diese Grenzen anpassen, um den Betrieb und die Kosten des Dienstes zu sichern.
§ 5 Inhalte von Nutzern, Moderation und Urheberrecht
- Alle Inhalte der Plattform (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Datenbanken) sind urheberrechtlich bzw. als Datenbank (§§ 87a ff. UrhG) geschützt, sofern nicht anders angegeben.
- Registrierte Nutzer können Inhalte einreichen, insbesondere Veranstaltungen mit Titel, Zeiten, Ort, Beschreibungstexten, Bildern und Flyern (nachfolgend „eingereichte Inhalte“). Für Inhalte, die ein Veranstaltungsort oder Veranstalter über den Betreiberzugang oder den UNOWLI-Bot für eigene Veranstaltungen einstellt, gilt § 9. Auch ohne Konto kann jeder über Frag unowli („Termin verbessern“) Bild, Beschreibung, Ticketlink und die Schreibweise des Titels eines kommenden Termins verbessern; solche Beiträge sind ebenfalls eingereichte Inhalte. Voraussetzung sind eine Mail-Adresse für die Rückmeldung und die ausdrückliche Bestätigung des Nutzers: „Ich bestätige, dass ich die Rechte an diesen Bildern und Texten habe und unowli sie für diesen Termin zeigen darf.“ Ein solcher Beitrag wird sofort veröffentlicht; der Betreiber kann ihn jederzeit zurücknehmen.
- Der Nutzer räumt dem Betreiber an den eingereichten Inhalten ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und bis zum Widerruf befristetes Nutzungsrecht ein, die eingereichte Veranstaltung bekannt und auffindbar zu machen und zu bewerben. Das Nutzungsrecht umfasst die Kanäle nach § 9 Ziffer 4 lit. a bis e und die Nutzungsarten nach § 9 Ziffer 5 einschließlich der dort genannten Unterlizenzen; § 9 Ziffer 5 letzter Satz (Grenzen) gilt entsprechend. Dasselbe Nutzungsrecht räumt auch ein, wer einen Beitrag ohne Konto leistet; es entsteht mit der Bestätigung der Rechte nach Ziffer 2 und gilt nur für den Termin, zu dem der Beitrag gehört.
- Der Nutzer kann das Nutzungsrecht jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (info@unowli.app). Der Betreiber entfernt dann die eingereichten Beschreibungstexte, Bilder und Flyer zeitnah aus Plattform, App und eigenen Kanälen; § 9 Ziffer 8 gilt entsprechend. Die Faktenangaben zur Veranstaltung (Titel, Datum, Zeiten, Ort, Links) dürfen als öffentliche Information weiter dargestellt werden; mit der Löschung des Kontos entfällt jede Verknüpfung zum Nutzer.
- Der Nutzer sichert zu, dass eingereichte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er zur Einräumung der Rechte nach Ziffer 3 berechtigt ist. Hat er eine Rechtsverletzung zu vertreten, stellt er den Betreiber von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei.
- Moderation. Eingereichte Inhalte werden in der Regel ohne vorherige Prüfung veröffentlicht. Bilder prüft der Betreiber kurz nach dem Hochladen automatisiert (KI-gestützt) auf offensichtlich unzulässige Inhalte, auffällige Bilder werden bis zu einer menschlichen Prüfung ausgeblendet. Der Betreiber kann Inhalte entfernen, sperren oder in ihrer Sichtbarkeit einschränken, wenn sie gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen oder keinen Bezug zu einer Veranstaltung haben; über eine solche Maßnahme informiert er den Nutzer mit Begründung, sofern ihm eine Kontaktadresse vorliegt (Art. 17 VO (EU) 2022/2065, DSA). Das gilt auch für einen Termin, den der Betreiber zurücknimmt oder bis zur Prüfung durch einen Menschen ausblendet, und für einen Beitrag über „Termin verbessern“, den er zurücknimmt; die Mitteilung geht an die Adresse des Kontos bzw. an die Adresse, die der Nutzer beim Beitrag angegeben hat. Der Nutzer kann der Maßnahme per E‑Mail an info@unowli.app widersprechen; der Widerspruch wird von einem Menschen geprüft.
- Meldungen. Rechtswidrige Inhalte können über die Meldefunktion der Plattform, über Frag unowli oder per E‑Mail an info@unowli.app gemeldet werden (Art. 16 DSA). Der Betreiber bestätigt den Eingang jeder Meldung, wenn eine Kontaktadresse angegeben ist, prüft die Meldung und teilt das Ergebnis mit.
- Übergang. Für Inhalte, die vor dem 6. Oktober 2026 eingereicht wurden, gilt die Nutzung über Plattform und App hinaus (§ 9 Ziffer 4 lit. b bis e) erst sechs Wochen nach der Mitteilung nach § 8 Ziffer 2, sofern der Nutzer nicht widerspricht.
§ 6 Datenschutz
- Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und der DSGVO.
- Details zur Datenverarbeitung, insbesondere zu eingesetzten Drittanbietern und KI-Diensten, entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter unowli.app/datenschutz.
§ 7 Haftung
- Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Vorbehaltlich Ziffer 1 haftet der Betreiber insbesondere nicht für:
- die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Event- und Location-Daten,
- die Richtigkeit oder Eignung von Antworten des KI-Begleiters „Frag unowli“,
- Inhalte und Verfügbarkeit externer Links und Drittanbieter-Dienste,
- die Durchführung von Veranstaltungen durch Dritte.
- Die Verfügbarkeit der Plattform wird nicht garantiert. Wartungsarbeiten und Ausfälle sind möglich.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
§ 8 Änderungen der AGB
- Der Betreiber kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an technische Entwicklungen oder an eine Änderung des Leistungsangebots erforderlich ist und der Nutzer dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Registrierte Nutzer werden über Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E‑Mail oder In-App-Hinweis informiert. Die Mitteilung benennt die geänderten Bestimmungen, das Datum des Inkrafttretens und weist auf das Widerspruchsrecht nach Ziffer 3 hin.
- Der Nutzer kann den Änderungen bis zum Inkrafttreten widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die geänderten Bestimmungen ab dem genannten Datum. Widerspricht er, endet das Nutzungsverhältnis mit dem Inkrafttreten, sofern der Betreiber es nicht zu den bisherigen Bedingungen fortsetzt; der Nutzer kann sein Konto zudem jederzeit selbst löschen (§ 3 Ziffer 6).
- Änderungen, die den Hauptleistungsinhalt betreffen oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zulasten des Nutzers verschieben, insbesondere die Einführung eines Entgelts für bisher kostenfreie Funktionen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Ohne Zustimmung gilt insoweit die bisherige Fassung fort.
- Für Verträge nach § 10 und § 12 bleibt die bei Vertragsschluss geltende Fassung für die bereits gebuchte Leistung maßgeblich. Für Gestattungen von Veranstaltungsorten und Veranstaltern gilt § 9 Ziffer 9.
§ 9 Veranstaltungsorte und Veranstalter: Darstellung, Gestattung, Nutzungsrechte
- Darstellung von Fakten. Der Betreiber stellt öffentlich angekündigte Veranstaltungen mit ihren Faktenangaben dar (Titel, Datum und Zeiten, Ort, Preise sowie Ticket- und Programmlinks), stets mit Verlinkung auf die Quelle oder die Tickets. Beschreibungstexte, Bilder, Fotos und Flyer eines Veranstaltungsortes oder Veranstalters zeigt er nur mit dessen Gestattung nach Ziffer 2 oder auf vertraglicher Grundlage. Ein Veranstaltungsort oder Veranstalter kann jederzeit verlangen, dass seine Veranstaltungen nicht dargestellt werden (info@unowli.app oder Meldefunktion); der Betreiber entfernt sie dann zeitnah.
- Gestattung. Veranstaltungsorte, Veranstalter und sonstige Anbieter (nachfolgend „Venue“) können dem Betreiber die Nutzung ihrer Inhalte nach dieser Bestimmung gestatten: durch aktive Bestätigung über einen personalisierten Link (Double-Opt-in), durch Erklärung in Textform (z. B. per E‑Mail) oder indem sie Inhalte über den Betreiberzugang („Backstage“) oder den UNOWLI-Bot selbst einstellen. Zeitpunkt, Weg und, soweit verwendet, Wortlaut und Version der Bestätigung werden zu Nachweiszwecken gespeichert.
- Inhalte. Gegenstand der Gestattung sind die öffentlich angekündigten oder vom Venue bereitgestellten Veranstaltungen einschließlich der zugehörigen Inhalte: Titel, Datum und Zeiten, Ort, Preise, Ticket- und Programmlinks, Beschreibungstexte, Bilder, Fotos, Flyer und Videos sowie Name und Logo des Venue (nachfolgend zusammenfassend „Inhalte“). Das gilt unabhängig davon, wo das Venue die Inhalte veröffentlicht: auf seiner Website, in seinem Newsletter oder in seinen eigenen Social-Media-Kanälen (etwa Instagram, Facebook oder TikTok); aus Social-Media-Kanälen nur eigene Beiträge des Venue, nicht von anderen Konten geteilte Beiträge.
- Zweck und Kanäle. Das Venue räumt dem Betreiber an den Inhalten ein einfaches (nicht-ausschließliches), unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und bis zum Widerruf (Ziffer 8) befristetes Nutzungsrecht ein. Es dient dem Zweck, die Veranstaltungen und das Venue öffentlich bekannt und auffindbar zu machen und kostenfrei zu bewerben, und zwar:
a) auf der UNOWLI-Plattform und in der UNOWLI-App einschließlich Karten-, Sonder- und Festansichten und der Antworten des KI-Begleiters Frag unowli,
b) in den eigenen Kommunikationskanälen von UNOWLI: Social-Media-Kanäle (derzeit Instagram, Facebook, Threads, TikTok, YouTube und LinkedIn), Newsletter, Push-Benachrichtigungen, Messenger-Kanäle sowie redaktionelle Beiträge und Artikel,
c) in gedruckten Medien von UNOWLI zur Bewerbung von Veranstaltungen und Plattform, etwa Programmübersichten, Postkarten, Plakaten und Flyern,
d) über Suchmaschinen, Kartendienste und KI-Assistenten, indem die Plattformseiten maschinenlesbar ausgezeichnet werden,
e) über Partner nach § 12: Faktenangaben zur Anzeige in deren Angeboten; Beschreibungstexte und Bilder nur zur Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung, mit Nennung des Venue und Verlinkung,
f) durch Nennung von Name und Logo des Venue als auf UNOWLI vertretenes Haus, auch in Präsentationen und Werbung von UNOWLI. - Nutzungsarten und Grenzen. Das Nutzungsrecht umfasst zu diesem Zweck das Recht, die Inhalte automatisiert auszulesen und zu speichern, sie zu vervielfältigen, auch als eigene Kopie in Darstellungsgröße auf Servern des Betreibers und seiner technischen Dienstleister, und zu verbreiten (§§ 16, 17 UrhG), öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG) und zu bearbeiten (§ 23 UrhG) sowie die Rechte nach §§ 87a ff. UrhG an den Programmübersichten des Venue. Zur Bearbeitung gehören Zuschnitt, Skalierung, Format- und Größenanpassung, Komprimierung, die redaktionelle und grafische Einbettung in das UNOWLI-Layout, die Einbindung in Kurzvideos, Bildstrecken und Beiträge mit Animation, Musik, Text- und Grafikeinblendungen sowie die KI-gestützte Auswertung (Auslesen von Angaben, Zusammenfassen, Übersetzen, Verschlagworten und das Erstellen eigener Kurzbeschreibungen). Der inhaltliche Sinn der Veranstaltungsankündigung wird dabei nicht verändert, Entstellungen (§ 14 UrhG) sind ausgeschlossen. Der Betreiber darf die Rechte zum Zweck der Auslieferung an technische Dienstleister (z. B. Hosting), an die Betreiber der Social-Media-Plattformen, soweit deren Nutzungsbedingungen dies für die Veröffentlichung verlangen, und an Partner im Umfang von Ziffer 4 lit. e unterlizenzieren. Für die Website des Venue ist die Gestattung zugleich die Erlaubnis nach § 44b Abs. 3 UrhG; sie geht einem dort hinterlegten Nutzungsvorbehalt für Text und Data Mining vor. Nicht umfasst ist Musik, die das Venue aus der Bibliothek einer Plattform eingebunden hat; solche Tonspuren übernimmt der Betreiber nicht. Nicht gestattet sind der Verkauf der Inhalte als eigenständiges Produkt, ihre Nutzung zur Bewerbung fremder Veranstaltungen und ihre Weitergabe zum Training von KI-Modellen.
- Nennung und Verlinkung. Auf Plattform und App stellt der Betreiber die Inhalte stets gemeinsam mit einer Verlinkung auf die Website und (soweit vorhanden) die Tickets des Venue dar. In Social-Media-Beiträgen, Newslettern und gedruckten Medien nennt oder markiert er das Venue; die Termine sind über die UNOWLI-App mit Website und Tickets verknüpft. Partner verpflichtet er auf Nennung und Verlinkung (§ 12 Ziffer 3).
- Rechte und Freistellung. Das Venue sichert zu, zur Erteilung dieser Gestattung und zur Einräumung der Nutzungs- und Unterlizenzierungsrechte nach Ziffer 4 und 5 berechtigt zu sein und dass der Veröffentlichung und Bearbeitung der Inhalte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für Bilder, Fotos, Flyer und Videos: Das Venue sichert zu, über sämtliche hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen, namentlich die Urheber- und Leistungsschutzrechte beteiligter Fotografen, Grafiker, Designer und Agenturen einschließlich der erforderlichen Bearbeitungs- und Weiterlizenzierungsbefugnis, die Einwilligung erkennbar abgebildeter Personen in die Nutzungen nach Ziffer 4 und 5 (§ 22 KUG), soweit keine gesetzliche Ausnahme greift (§ 23 KUG), und ihre sonstigen Persönlichkeitsrechte sowie Marken- und sonstige Kennzeichenrechte (z. B. Sponsoren- und Künstlerlogos). Das Venue stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Venue bereitgestellten Inhalte gegen den Betreiber geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht für Bestandteile, die der Betreiber selbst hinzufügt (z. B. Musik, eigene Grafiken), und nicht, soweit die Rechtsverletzung auf einer Bearbeitung beruht, die über Ziffer 5 hinausgeht.
- Widerruf. Die Gestattung und die Nutzungsrechte können jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ganz oder für einzelne Kanäle, über den Link in der Anfrage-Mail (Seite zur Erlaubnis) oder formlos per Nachricht an philipp@unowli.app; der Link „Partner-Update abbestellen“ im monatlichen Partner-Update beendet nur dieses Update und lässt die Gestattung bestehen (Ziffer 11). Nach Widerruf entfernt der Betreiber die übernommenen Inhalte, Beschreibungstexte ebenso wie Bilder, Fotos, Flyer und Videos, zeitnah aus Plattform, App und den eigenen Kanälen einschließlich bereits veröffentlichter Social-Media-Beiträge und gibt den Widerruf an die Partner weiter, die die Inhalte ebenfalls zu entfernen haben. Bereits hergestellte Druckerzeugnisse dürfen aufgebraucht werden; Kopien zu Nachweiszwecken bleiben zulässig. Die Faktenangaben nach Ziffer 1 bleiben vom Widerruf unberührt, es sei denn, das Venue verlangt auch ihre Entfernung. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Nutzung bleibt unberührt.
- Erweiterung und frühere Fassungen. Gestattungen, die nach einer früheren Fassung dieser Bestimmung erteilt wurden, gelten in dem damals bestätigten Umfang fort. Der Betreiber kann den Umfang einer Gestattung auf weitere Kanäle oder Nutzungsarten erweitern, die dem Zweck nach Ziffer 4 dienen. Er teilt die Erweiterung dem Venue mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die hinterlegte Adresse mit und weist darauf hin, dass sie wirksam wird, wenn das Venue nicht bis dahin widerspricht. Widerspricht das Venue, bleibt es beim bisherigen Umfang; das Recht zum Widerruf nach Ziffer 8 bleibt jederzeit unberührt.
- Datenschutz. Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist der in § 1 genannte Betreiber. Zweck der Verarbeitung ist die öffentliche Listung und Bewerbung der Veranstaltungen; Empfänger sind die Öffentlichkeit (Plattform, App und Kanäle nach Ziffer 4) sowie Partner nach § 12. Einzelheiten: Datenschutzerklärung unter unowli.app/datenschutz.
- Partner-Update. Zur Gestattung gehört ein monatliches Partner-Update an die hinterlegte Adresse des Venue: die Reichweite seiner Veranstaltungen auf UNOWLI, Hinweise zur eigenen Darstellung und Neuigkeiten zur Zusammenarbeit (etwa neue Kanäle oder geänderte Bedingungen). Es enthält keine Angebote für entgeltliche Leistungen. Das Venue kann es jederzeit mit einem Klick oder per Nachricht abbestellen; die Gestattung bleibt davon unberührt.
§ 10 Entgeltliche Leistungen für Veranstalter und Anbieter
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Adressatenkreis. Die in diesem Paragrafen geregelten Leistungen richtet der Betreiber ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts: Veranstalter, Veranstaltungsorte, Agenturen, Städte, Tourismusorganisationen und sonstige Anbieter (nachfolgend „Auftraggeber“). Mit Verbrauchern kommt ein Vertrag über entgeltliche Leistungen nicht zustande; ein Widerrufsrecht besteht dementsprechend nicht. Bei einer Buchung auf der Website bestätigt der Auftraggeber vor der Zahlung ausdrücklich, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder als juristische Person des öffentlichen Rechts zu handeln.
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Gegenstand. Entgeltliche Leistungen sind insbesondere:
- die zeitlich befristete Hervorhebung einzelner Veranstaltungen oder, nach Angebot, aller Veranstaltungen eines Ortes in Feed, Rubriken, Programm, Titelbild und den Saison- und Sammlungsseiten der App („Boost“, Einzelheiten § 11 Ziffer 2); in der Textsuche und in den Antworten von Frag unowli gibt es keine Hervorhebung,
- redaktionell aufbereitete Sonderflächen für eine Produktion, eine Tournee oder eine Reihe,
- die Erstellung und Pflege von Sonder- und Festansichten (z. B. Festkarten) im Auftrag eines Veranstalters, Fests oder einer Stadt,
- die Bewerbung von Veranstaltungen in den Social-Media-Kanälen, Newslettern und weiteren Kanälen von UNOWLI im Auftrag (gekennzeichnet nach § 11),
- Datenzugänge, Kalender-Feeds, Widgets und Schnittstellen (§ 12),
- Auswertungen und Berichte, etwa zur Reichweite eigener Veranstaltungen,
- die Erstellung von Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos, Videos) sowie die Erfassung und Pflege von Veranstaltungsdaten.
Umfang, Laufzeit, Darstellungsform und Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem Angebot des Betreibers, nicht aus diesen AGB.
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Vertragsschluss. Einen Boost für eine einzelne Veranstaltung kann der Auftraggeber auf der Website des Betreibers unmittelbar buchen: Mit der Wahl der Stufe, der Bestätigung nach Ziffer 1 und dem Abschluss der Zahlung im Bezahlvorgang des Zahlungsdienstleisters Stripe gibt er ein Angebot ab, das der Betreiber mit der Bestätigung der Buchung auf der Website und per E‑Mail annimmt. Ein Boost nach Absprache, auch für alle Veranstaltungen eines Ortes, wird per Rechnung abgewickelt, die der Betreiber über Stripe ausstellt und versendet. Alle übrigen Leistungen und jede Buchung aus der App erfolgen als Anfrage über die dafür vorgesehene Funktion der Plattform oder in Textform. Eine solche Anfrage ist ein Angebot des Auftraggebers und noch keine Buchung; der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung des Betreibers in Textform zustande. Buchungen im Bestellablauf der Plattform (Ziffer 11) werden vor Leistungsbeginn über den Zahlungsdienstleister bezahlt; sonstige Leistungen werden per Rechnung abgerechnet. Einen Boost für eine einzelne Veranstaltung kann der Betreiber auch durch einen Gutschein vergeben: Der Auftraggeber löst den Gutscheincode als angemeldeter Nutzer im Bestellablauf oder über Frag unowli für eine eigene Veranstaltung ein (Ziffer 13), der Vertrag über den Boost kommt mit der Bestätigung der Einlösung zustande, ein Entgelt fällt nicht an. Ziffer 1 und Ziffer 4 gelten dafür entsprechend.
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Berechtigung. Eine entgeltliche Hervorhebung kann nur für Veranstaltungen gebucht werden, für die der Auftraggeber selbst Veranstalter oder Veranstaltungsort oder ausdrücklich bevollmächtigt ist. Die Buchung einer Hervorhebung für fremde Veranstaltungen ist ausgeschlossen. Die kostenfreie Listung nach § 9 begründet keinen Anspruch auf eine entgeltliche Leistung und wird durch entgeltliche Leistungen Dritter nicht berührt.
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Preise und Zahlung. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Betreiber wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Rechnungen weisen daher keine Umsatzsteuer aus, ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen. Bei einer Buchung auf der Website ist das Entgelt mit der Buchung fällig und wird im Bezahlvorgang per Karte entrichtet; die Rechnung erhält der Auftraggeber per E‑Mail. Rechnungen nach einer Anfrage sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig. Die Leistung beginnt nach Zahlungseingang, sofern nichts anderes vereinbart ist; bei einem Boost per Gutschein entfällt die Zahlung, die Leistung beginnt mit der Einlösung.
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Laufzeit eines Boost. Ein Boost gilt für eine einzelne Veranstaltung. Er beginnt mit dem Zahlungseingang, bei einem Boost per Gutschein mit der Einlösung, frühestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, und endet mit ihrem Beginn. Verlegt der Veranstalter den Beginn, endet der Boost mit dem neuen Beginn. Ein Boost für alle Veranstaltungen eines Ortes (nur nach Angebot) beginnt mit dem Zahlungseingang und endet zum vereinbarten Zeitpunkt; auch später hinzukommende Veranstaltungen des Ortes sind bis dahin hervorgehoben.
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Geschuldete Leistung. Geschuldet ist die vereinbarte Leistung für die vereinbarte Laufzeit, nicht ein bestimmter Erfolg. Eine bestimmte Zahl an Aufrufen, Klicks, Ticketverkäufen oder Besuchern wird nicht zugesichert. Kurzzeitige Unterbrechungen durch Wartung oder Störung berühren die Vergütung nicht; dauert eine vom Betreiber zu vertretende Unterbrechung länger als 24 zusammenhängende Stunden, verlängert sich die Laufzeit um die Dauer der Unterbrechung.
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Ablehnung, Entfernung und Absage. Der Betreiber kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Er kann geschaltete Inhalte entfernen, wenn sie gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen oder wenn die zugrunde liegende Veranstaltung entfällt. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zeitanteilig erstattet, soweit die Entfernung nicht vom Auftraggeber zu vertreten ist; entfällt die Veranstaltung, bevor der Boost begonnen hat, wird das Entgelt vollständig erstattet.
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Inhaltliche Grenze. Ein Entgelt verschafft Sichtbarkeit, keinen Einfluss auf die inhaltliche Darstellung. Angaben zu Terminen und Preisen werden auch bei entgeltlichen Platzierungen nach denselben Regeln dargestellt wie bei allen übrigen Veranstaltungen. Entfällt eine Veranstaltung, wird sie nicht mehr gezeigt, auch wenn für sie ein Entgelt gezahlt wurde; die Hervorhebung endet damit (Ziffer 8). Ein Anspruch darauf, dass Veranstaltungen Dritter nicht dargestellt oder zurückgestuft werden, besteht nicht.
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Überlassene Inhalte. Stellt der Auftraggeber für eine Leistung Texte, Bilder, Videos oder sonstige Inhalte bereit, gilt § 9 Ziffer 7 (Rechtezusicherung und Freistellung) entsprechend. Der Betreiber ist berechtigt, diese Inhalte für die Dauer der Leistung im Rahmen der vereinbarten Darstellung zu nutzen und nach § 9 Ziffer 5 aufzubereiten.
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Buchung im Bestellablauf. Stufen („Support“, „Co-Headliner“, „Headliner“) und Zusätze können im Bestellablauf der Plattform gebucht werden. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Zahlung zustande, bei Gutscheinen mit der erfolgreichen Einlösung. Der Auftraggeber bestätigt vor der Buchung, dass er als Unternehmer oder Verein handelt (Ziffer 1). Preise gelten je Veranstaltung und sind im Bestellablauf vor der Buchung angegeben.
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Zusätze. Zu den Stufen „Support“ und „Co-Headliner“ können gegen Aufpreis folgende Zusätze gebucht werden:
- „Gold auf der Karte“: Die Veranstaltung wird am Abend der Veranstaltung in der Kartenansicht golden hervorgehoben.
- „Schlusswoche ganz oben“: In den letzten sieben Tagen vor dem Termin wird die Veranstaltung wie die Stufe „Headliner“ gereiht, jedoch ohne die Rolle des Aufmachers nach Ziffer 14.
Alle Zusätze sind als Anzeige gekennzeichnet (§ 11 Ziffer 1). Sie laufen nur zusammen mit der gebuchten Stufe und enden mit ihr, spätestens mit Beginn der Veranstaltung. Wird die Stufe vorzeitig beendet, enden die Zusätze mit ihr. Zusätze können nicht allein und nicht zur Stufe „Headliner“ gebucht werden, weil diese die Hervorhebung auf der Karte bereits enthält. Eine Erstattung richtet sich nach Ziffer 8; ein Anspruch auf Erstattung wegen einer nicht erreichten Wirkung besteht nicht (Ziffer 7).
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Gutscheine. Der Betreiber kann Gutscheincodes ausgeben. Ein Gutschein berechtigt zu einer Stufe für eine Veranstaltung des angegebenen Auftraggebers oder Ortes, ohne dass dafür ein Entgelt für die Stufe anfällt. Ein Code ist nur für die vorgesehene Stufe, nur einmal (soweit nicht ausdrücklich anders angegeben) und nur bis zu dem auf dem Gutschein genannten Datum einlösbar. Er ist nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Mit der erfolgreichen Einlösung ist der Gutschein verbraucht; er wird bei einem späteren Abbruch eines Zusatzkaufs nicht erneut freigegeben. Zusätze zu einem Gutscheinboost werden zu den Preisen nach Ziffer 12 gesondert bezahlt; wird deren Bezahlung abgebrochen, bleibt die per Gutschein eingelöste Stufe bestehen und die Zusätze entfallen. Der Betreiber kann Codes sperren, wenn sie missbräuchlich erlangt oder weitergegeben wurden. Nach mehreren fehlgeschlagenen Eingaben kann die Eingabe zeitweise gesperrt werden.
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Exklusivität des Aufmachers. Die Stufe „Headliner“ umfasst die Rolle des „Aufmachers des Abends“. Je Stadt und Abend wird die Rolle höchstens einer Veranstaltung zugeteilt. Maßgeblich für die Zuordnung der Veranstaltung zu einem Abend ist das Datum des vom Veranstalter genannten Beginns nach Berliner Zeit; Veranstaltungen, die vor 6:00 Uhr beginnen, zählen zum vorherigen Abend. Maßgeblich für die Stadt ist die Angabe in der Veranstaltungsdatenbank, ersatzweise der Ort der Veranstaltung. Die Rolle wird in der Reihenfolge der Buchung vergeben: Sie ist vergeben, sobald eine Buchung bezahlt oder per Gutschein eingelöst ist, und sie ist für die Dauer der laufenden Zahlung (höchstens 35 Minuten) reserviert, solange der Bestellablauf offen ist. Ist die Rolle für einen Abend vergeben, kann für diesen Abend keine weitere Veranstaltung in dieser Stadt als „Headliner“ gebucht werden; die Stufen „Support“ und „Co-Headliner“ bleiben buchbar. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position besteht darüber hinaus nicht. Der Betreiber nennt dem Auftraggeber nicht, wer die Rolle innehat.
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Bericht. Für gebuchte Hervorhebungen stellt der Betreiber dem Auftraggeber in der Plattform einen Bericht über die Laufzeit bereit (Anzahl der Einblendungen, Aufrufe der Veranstaltungsseite, Klicks auf den Ticketlink und Merkungen). Die Zahlen sind eigene Messwerte der Plattform; Ziffer 7 gilt unverändert, der Bericht sichert keine Zahlen zu. Eigene Aufrufe des Auftraggebers werden nicht mitgezählt.
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Arbeitsergebnisse und Referenz. An Inhalten, die der Betreiber im Rahmen einer Leistung selbst erstellt (z. B. Grafiken, Videos, Texte, Sonderansichten), behält er die Rechte; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Der Betreiber darf den Auftraggeber mit Name und Logo als Referenz nennen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 11 Werbekennzeichnung, Rangfolge und Partnerlinks
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Kennzeichnung entgeltlicher Platzierungen. Veranstaltungen, die aufgrund einer Zahlung hervorgehoben dargestellt werden, tragen eine Kennzeichnung als Werbung („Anzeige“). Sonderflächen, die der Betreiber im Auftrag eines Veranstalters oder Fests erstellt, tragen einen Hinweis auf den Auftraggeber. Beiträge in Social-Media-Kanälen, Newslettern oder anderen Kanälen von UNOWLI, für die der Betreiber ein Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung erhält, kennzeichnet er als Werbung (z. B. „Anzeige“ oder „bezahlte Partnerschaft“). Die Kennzeichnung erfolgt jeweils dort, wo der Inhalt dargestellt wird. Beiträge ohne Gegenleistung sind redaktionell.
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Hauptparameter der Rangfolge (§ 5b Abs. 2 UWG). Die Plattform ordnet Veranstaltungen je nach Ansicht unterschiedlich. Mehrere Termine einer Reihe oder desselben Films erscheinen dabei als ein Eintrag.
a) Feed und Rubriken. Die Veranstaltungen stehen nach Tagen geordnet. Innerhalb eines Tages stehen zuerst die bezahlt hervorgehobenen Veranstaltungen, Headliner vor Co-Headliner vor Support, danach die übrigen, jeweils nach einer Punktbewertung. In sie fließen ein: die zeitliche Nähe der Veranstaltung (der stärkste organische Faktor, seine Wirkung nimmt über die nächsten acht Tage ab), ob die Veranstaltung gerade läuft oder unmittelbar bevorsteht, die Vollständigkeit der Darstellung, also ob Bild, thematische Einordnung und Beschreibung vorliegen, und bei bezahlter Hervorhebung die gebuchte Stufe (Support, Co-Headliner, Headliner; eine höhere Stufe bringt mehr Punkte). Bei gleicher Punktzahl entscheidet der frühere Beginn.
b) Programm und Kapitel der Startansicht. Die Termine stehen in der Reihenfolge ihrer Uhrzeit. Bezahlt hervorgehobene Veranstaltungen der Stufen Headliner und Co-Headliner stehen innerhalb ihres Abschnitts (Tag, Tageszeit oder Rubrik) vor den übrigen, Headliner vor Co-Headliner; die Stufe Support bleibt an ihrer Uhrzeit. Reicht der Platz nicht für alle, entscheidet je Tag und Rubrik zuerst der Server: zuerst bezahlt hervorgehobene Veranstaltungen, gestuft nach der gebuchten Stufe, dann Veranstaltungen mit Bild, dann Ihr persönlicher Geschmack, dann der frühere Beginn. Die Karten eines Abschnitts wählt anschließend die App aus diesen Terminen nach einer Punktesumme: eine bezahlte Hervorhebung 1000 Punkte je Stufe (Support 1000, Co-Headliner 2000, Headliner 3000), Ihr persönlicher Geschmack bis zu 100 Punkte, ein Bild bis zu 40 Punkte (eigenes Foto des Termins 40, Foto des Hauses 30, Symbolbild 20, ohne Bild 0). Es kommen die Termine mit der höchsten Summe, bei Gleichstand der frühere Beginn; ein Termin mit starkem Geschmack ohne Bild kann also einen mit Bild und schwächerem Geschmack verdrängen. Damit ein Haus oder eine Reihe einen Abschnitt nicht füllt, nimmt die App zuerst höchstens einen Termin je Haus und je Reihe (Termine mit gleichem Titelanfang), danach bis zu zwei je Haus und erst dann, wenn noch Platz bleibt, weitere. Ihr persönlicher Geschmack heißt: Termine, die Sie geöffnet oder gemerkt haben, und Stimmungen, die Sie gewählt haben, lassen ähnliche Veranstaltungen weiter vorn erscheinen. Das gilt auch ohne Konto und wird nicht an Dritte weitergegeben.
c) Titelbild und Tipp des Abends. Zuerst kommen gebuchte Plätze, gekennzeichnet als „Anzeige“, „präsentiert von“ oder „offizielle App“. Danach wählt die Plattform automatisch aus, je Haus höchstens einen Termin und nur mit Bild und Kurzbeschreibung. Bevorzugt werden, in dieser Reihenfolge der Gewichtung: eine bezahlte Hervorhebung, gestuft nach der gebuchten Stufe; je Stadt und Abend führt höchstens eine Veranstaltung als Aufmacher; ein Haus mit bestätigtem Betreiber oder erteilter Gestattung nach § 9; ein Termin mit Ticketlink oder Preisangabe; Ihr persönlicher Geschmack; ein Beginn ab 17 Uhr; Freitag oder Samstag; die zeitliche Nähe.
d) Saison- und Sammlungsseiten („Nicht verpassen“). Der Bildblock wählt Termine der kommenden sieben Tage ohne Tagesordnung und ohne Punktbewertung: zuerst bezahlt hervorgehobene Termine, danach die übrigen nach früherem Beginn; je Veranstaltungsort höchstens ein Termin (zwei, wenn die Woche dünn ist), nur Termine mit eigenem Bild. Als Aufmacher dient ein bezahlt hervorgehobener Termin, sonst ein Abendtermin mit eigenem Foto.Durch Zahlung lassen sich die bezahlte Hervorhebung und die gebuchten Plätze beeinflussen. Ein Partnerprogramm eines Ticketanbieters wirkt sich auf keine Rangfolge aus.
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Keine Beeinflussung des Bestands. Welche Veranstaltungen überhaupt aufgenommen werden, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Plattform und ist nicht käuflich. Entgeltliche Leistungen verändern die Rangfolge, nicht den Bestand.
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Partnerlinks zu Ticketanbietern. Ein Teil der Ticket-Schaltflächen und der Links in den Kanälen von UNOWLI führt über ein Partnerprogramm. Kommt darüber ein Kauf zustande, erhält der Betreiber eine Provision; für den Nutzer ändert sich der Preis dadurch nicht. Solche Links sind an der Stelle gekennzeichnet, an der sie angeboten werden („Partnerlink“). Partnerprogramme haben keinen Einfluss auf die Rangfolge. Einzelheiten zur Datenverarbeitung: Datenschutzerklärung unter unowli.app/datenschutz.
§ 12 Datenzugang für Partner
- Gegenstand. Der Betreiber stellt Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, etwa Städten, Tourismusorganisationen, Hotels, Medien und App-Anbietern (nachfolgend „Partner“), Veranstaltungsdaten über eine Schnittstelle, Kalender-Feeds oder Widgets bereit. Der Zugang setzt eine Vereinbarung in Textform und einen vom Betreiber ausgestellten Schlüssel voraus; er ist kostenfrei oder entgeltlich nach Angebot (§ 10).
- Umfang. Geliefert werden Faktenangaben zu Veranstaltungen (Titel, Zeiten, Ort mit Anschrift und Koordinaten, Preise, Ticketlink, Verweis auf die Detailseite bei UNOWLI), Beschreibungstexte und Bilder nur, soweit § 9 Ziffer 4 lit. e oder eine gesonderte Vereinbarung dies erlaubt. Der Partner erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragsdauer befristetes Recht, die Daten in seinen eigenen Angeboten zur Information über Veranstaltungen anzuzeigen.
- Pflichten des Partners. Der Partner
- nennt UNOWLI als Quelle und verlinkt jede Veranstaltung auf die gelieferte Detailseite oder den Ticketlink,
- führt Lizenzhinweise Dritter mit, die der Betreiber mitliefert (z. B. für Ortsdaten aus OpenStreetMap nach der Open Database License),
- gibt die Daten nicht als Datenbestand an Dritte weiter, verkauft sie nicht und nutzt sie nicht zum Training von KI-Modellen,
- hält die Daten aktuell, ruft gemeldete Widerrufe ab und entfernt die betroffenen Inhalte unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden,
- hält die vereinbarten Abrufgrenzen ein und gibt seinen Schlüssel nicht weiter.
- Gewährleistung und Haftung. Die Daten stammen überwiegend aus öffentlichen Ankündigungen Dritter; der Betreiber übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Für die Haftung gilt § 7.
- Sperrung und Ende. Der Betreiber kann den Zugang bei Verstoß gegen Ziffer 3 sofort sperren. Mit Vertragsende löscht der Partner die gelieferten Daten, soweit er sie nicht nur flüchtig zwischengespeichert hat.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern gesetzlich zulässig. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für Verträge nach § 10 und § 12 sowie für Streitigkeiten aus Gestattungen nach § 9.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
- Für Verträge nach § 10 und § 12 gilt ergänzend: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Betreiber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen solcher Verträge bedürfen der Textform.